Was sollte bei der Zufahrt beachtet werden ?
Mit dem Fahrzeug in angepasstem Tempo über eine Zufahrt zu einem Stellplatz gefahren, plötzlich mit dem Stoßfänger vorne aufgesetzt und der ist nun beschädigt. Wer bei der Zufahrt über Parkrampen mit seinem Stoßfänger aufsetzt, der sollte dieses nicht immer als seine eigene Schuld oder als Bagatelle abtun. Auch uns ist es schon so ergangen und wir stellten vor Ort einen Ausführungsmangel an der Rampenausführung der Parkrampe fest.
Laut §3 Garagenverordnung ist bei einem Neigungswechsel von mehr als 8 Prozent im Wannenbereich ein 2,5 m langer Übergangsbereich vorzusehen mit der halben Neigungsdifferenz. Bei der von uns befahrenen Rampe mit einem Winkel von 13,5 Grad, war weder der Wannenbereich im korrekten Winkel ausgeführt, zudem lag durch Absenkung der Pflastersteine in den Fahrrinnen der Wagen noch ein Stück tiefer.
So ist ein Aufsetzen der Stoßstange bei der Zufahrt und Ausfahrt selbst bei geringer Geschwindigkeit unumgänglich gewesen. Der Abstand im Stand vom Fahrzeug lag zwischen Stoßfänger und Boden der Rampe bei dem Befahren unter 4 cm.
Daher schauen Sie einfach mal genauer hin, wenn Sie bei einer Parkrampe mit Neigungswechsel aufsetzen. Die Kosten für die Schadenbeseitigung übersteigen schnell mal 1000 Euro.
Autor : Karsten Falkenhayn – falkenhayn@falkenhayn-isk.de