Sachkundige Schadenbegleitung bei Schäden für Versicherungen und Privatpersonen
Bei welchen Schäden können wir Sie unterstützen?
Wir verstehen uns als unabhängige und neutrale Sachverständige, welche einen Versicherungsschaden in Rostock und Umgebung für die Vertragsparteien objektiv und erfolgreich mit einem hohen Servicelevel begleiten.
Profitieren Sie von einer unkomplizierten, effizienten und fachkundigen Bearbeitung in jedem Prozessabschnitt der Schadenregulierung. Hierbei sehen wir uns als Prozesssteuerer der den Vertragspartner in der Schadenabwicklung aktiv unterstützt.
Dabei verstehen wir uns nicht nur auf die Schadenaufnahme und die Erstellung eines Regulierungsberichts. Wir empfehlen Firmen für die Wiederherstellung, Unterbreiten Vorschläge für Reparaturen statt Ersatz, führen aktive Gespräche mit Beteiligten.
Ausgewählte Beispiele von geprüften Versicherungsschäden
Nach dem Schadenfall treten verschiedene Fragestellungen auf
Wir schaffen als Gutachter bei einem Versicherungsschaden Transparenz, Kundenzufriedenheit und betreiben ein aktives und kommunikatives Schadenmanagement. Bei Differenzen in der Schadenregulierung vermitteln wir überzeugend als Mediator.
Daher ist eine qualifizierte Schadenbegleitung durch einen Sachverständigen bei einem Versicherungsschaden in Rostock für beide Vertragsparteien unerlässlich, um eine konstruktive, kundenorientierte und abschließende Einigung zu erzielen.
Eine unzureichende Abwicklung des Schadenfalls, ungeeignete Wiederherstellung / Sanierungsmaßnahmen, ungeprüfte Kostenkalkulationen, können zu erheblichen Beeinträchtigungen und Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien führen.
Serviceorientierte Schadenregulierung – qualifizierte Schadenbegutachtung
Wir gewährleisten einen reibungslosen und fairen Ablauf im Interesse aller Beteiligten im Schadenfall
Erstgespräch
Unterlagen
Ortstermin
Bericht
Gespräche
Nachkontrolle
Wir sind Ihr kompetenter Partner für ein erfolgreiches Schadenmanagement und der lösungsorientierten Vermittlung zwischen den Vertragsparteien
Die Anforderungen an die Schadenbegleitung, den Schadenregulierer sind folgende:
- Empathie und Kommunikationsstärke
- ausgeprägtes Fachwissen in der jeweiligen Schadensparte
- solides Grundwissen in allen Gewerken rund um das Gebäude
- objektive und neutrale Arbeitsweise
- Sicherheit in der Kostenkalkulation
Wir unterstützen Sie bei Versicherungsschäden in den folgenden Schadenarten:
- Leitungswasserschäden, Überschwemmung
- Sturmschäden/Hagelschäden, Schneedruck
- Feuer, KFZ Anprall Schäden
- Haftpflichtschäden
- Einbruchdiebstahl
Wir bearbeiten seit 11 Jahren Versicherungsschäden in den vorstehenden Schadenarten, Massenschäden, Klein- und Großschadenregulierung. 36 Versicherungsunternehmen und eine Vielzahl an Privatpersonen haben wir bereits erfolgreich in der Schadenbegleitung unterstützt.
Unsere Leistungen – Ihre Vorteile
Wir unterstützen Sie bei Versicherungsschäden mit folgenden Leistungen
- eingehendes Beratungsgespräch
- Besichtigung der Immobilie / des Schadenortes
- Prüfung der notwendigen Unterlagen
- Prüfung des Schadenumfangs, Schadenbewertung
- beweissicherungs technische Erfassung
- Kostenkalkulation zur Behebung / Wiederherstellung
- Gespräche mit den beteiligten Firmen
- Vermittlung zwischen den Vertragsparteien
- Erstellung fachliche Stellungnahme oder Gutachten
Kontaktieren Sie uns
Ob Versicherungsnehmer, Anspruchsteller, Versicherungsunternehmen, wir bieten Ihnen eine lösungsorientierte Schadenbegleitung.
Kontaktieren Sie uns für die konstruktive Prüfung, Beurteilung, fachliche Begleitung des Versicherungsschadens.
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Häufige Fragen
zum Thema – Versicherungsschaden Rostock
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Kann die Bewertung eines Versicherungsschadens auch als Ferndiagnose erfolgen?
Eine erste kurze Einschätzung ist je nach Schadenbild als Ferndiagnose und bei Vorlage von Fotos teilweise machbar.
Jedoch ist für eine qualifizierte Beurteilung egal ob Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Haftpflichtschaden, ein Ortstermin unerlässlich.
Je nach Schadenbild sind Messungen, Bauteilöffnungen, Beprobungen notwendig. Zudem sind die Zusammenhänge und Ursachen nur vor Ort zu beurteilen.
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Werden die Kosten des Sachverständigen bei einem Versicherungsschaden durch den Versicherer übernommen?
Bei Gebäude / Hausratschäden hängt dieses grundsätzlich von den Einzelheiten ihres Versicherungsvertrages und der Schadenhöhe ab. Selbst für den Fall, dass die Sachverständigenkosten von Ihrer Versicherung nicht übernommen werden, entsteht Ihnen erfahrungsgemäß aus unserer Beauftragung trotz der Honorarnote ein erheblicher Mehrwert.
Bei einem Haftpflichtschaden werden in der Regel die Gutachterkosten ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 Euro übernommen.
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Welche Schadenarten / Bereiche bei einem Versicherungsschaden decken sie nicht ab?
Unsere Kompetenz liegt im Bereich von Gebäuden, Außenanlagen, Hausratgegenständen. Haustechnische Anlagen, Elektrogeräte, Schmuck, Kunst, Antiquitäten, sämtliche Arten von Fahrzeugen, Aufzählung nicht abschließen, fallen nicht in unseren Tätigkeitsbereich.
Für diese weiteren vorbenannten Fachbereiche, können wir Ihnen kompetente Sachverständige aus unserem Netzwerk empfehlen.
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Was kostet die Bewertung / fachliche Begleitung eines Versicherungsschadens?
Die Kosten bestimmen sich nach der Art des Schadens und Form der Ausfertigung.
Pauschal berechnen wir 345,00 Euro für 2 Stunden des Sachverständigen, jede weitere Stunde 125,00 Euro für den vor Ort Termin.
Zusätzliche Aufwendungen des Sachverständigen für fachliche Stellungnahmen und Gutachten werden nach Zeithonorar mit 125,00 Euro in Rechnung gestellt.
Zudem fallen Aufwendungen für Fahrzeit 95,00 Euro / Std. und Fahrtkosten 0,45 Euro / km an.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Bewertung von einem Versicherungsschaden?
Die Unterlagen hängen von der Art des Versicherungsschadens ab. Grundsätzlich sind der Versicherungsvertrag und bei Gebäudeschäden, vorhandene Bauunterlagen wie die Baubeschreibung, Grundrisse hilfreich.
In der Regel kommt der Sachverständige aber auch ohne Unterlagen zu einem qualifizierten Ergebnis.
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Wie läuft die Beauftragung von einem Gutachter für einen Versicherungsschaden ab?
Nach dem telefonischen Erstkontakt und einem Beratungsgespräch hinsichtlich des Versicherungsschadens, vereinbaren wir einen Ortstermin.
Bei diesem vor Ort Termin sichten wir wenn nötig vorhandene Unterlagen, begutachten und dokumentieren den Schaden.
Die fachliche Stellungnahme / das Gutachten, wird Ihnen nach Absprache auf elektronischem Weg als PDF Datei, oder in gedruckter und gebundener Form zugestellt.
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Welcher Zeitraum wird für die Erstellung einer fachlichen Stellungnahme oder eines Gutachtens benötigt?
Das Zeitfenster von der Beauftragung bis zur Vorlage der Stellungnahme / des Gutachtens hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Wann ist der Ortstermin realisierbar, Besonderheiten der Immobilie, Besonderheiten des Schadens, Vorlage von Unterlagen, weitergehende Untersuchungen, Bearbeitungsstand vom Sachverständigenbüro.
In der Regel liegt Ihnen die schriftliche Ausfertigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Ortstermin vor.