Versicherungsschaden – Sie bekommen nur die Hälfte oder weniger


Veröffentlicht am: 6. Oktober 2021 | Verfasser: Karsten Falkenhayn

Stimmen tatsächliche Wohnfläche und der im Vertrag angegebene Wert1914 ?

Bei einer Unterversicherung ist ein Missverhältnis zwischen dem versicherten und dem tatsächlichen Wert einer Immobilie vorhanden. Wenn in Ihrem Versicherungsvertrag Ihre Immobilie mit einer Wohnfläche von 120 m² versichert ist, jedoch Ihr Gebäude eine tatsächliche Wohnfläche von 150 Quadratmetern aufweist, sind Sie zu 20% unterversichert. D.h. in jedem Schadenfall ihre Immobilie betreffend, kann die Versicherung mindestens 20 % in Abzug bringen.

Bei der Versicherung ihrer Immobilie ist es also von enormer Bedeutung, dass der Wert 1914 im Versicherungsvertrag mit dem tatsächlichen Wert ihrer Immobilie übereinstimmt. Nur so haben Sie eine Sicherheit dafür, dass Sie bei einem Schadenfall durch Ihre Versicherung ausreichend entschädigt werden.

Hierzu bedarf es einer qualifizierten Ermittlung der Versicherungssumme Wert1914. Bei der Ermittlung spielen der Aufbau vom Gebäude, die Wohnfläche, ausgebaute Wohnflächen im Keller, Ausstattungsstandards eine Rolle.

Der sich errechnende Wert 1914 wird im Schadenfall beispielsweise bei einem Totalverlust der Immobilie mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert, welcher sich einmal im Quartal ändert. Somit haben Sie eine weitere Gewähr dafür, dass wenn der Wert 1914 korrekt errechnet wurde, Sie das Gebäude zu aktuellen Baupreisen wiedererrichten können.

Zu empfehlen ist weiterhin im Versicherungsvertrag einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Dieser greift jedoch nur, wenn keine falschen Angaben zu wertbeeinflussenden Einflussfaktoren gemacht wurden.

Autor : Karsten Falkenhayn – falkenhayn@falkenhayn-isk.de

Bildnachweis : „RomanSamborskyi/Shutterstock.com“

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