Immobilienbewertung – nicht ausgebautes Dachgeschoss


Veröffentlicht am: 2. Juni 2022 | Verfasser: Karsten Falkenhayn

Wie wirkt sich ein nicht ausgebautes Dachgeschoss in der Immobilienbewertung beim Sachwertverfahren aus ?

Beim Sachwertverfahren werden die Normalherstellungskosten kurz NHK über Kostenkennwerte (Herstellungskosten je Bruttogrundfläche) im Häuschenmodell dargestellt. Diesbezüglich wird zwischen Häusern unterschieden, welche unterkellert sind, mehrere Etagen aufweisen, den verschiedenen Dachformen. Diesbezüglich sind bei den Häuschenmodellen auch die Herstellungskosten je Bruttogrundfläche (Außenmaße) für Gebäude mit nicht ausgebautem Dachgeschoss angeführt.

Dementsprechend sind die Nettoherstellungskosten je Quadratmeter Bruttogrundfläche für ein Gebäude mit nicht ausgebautem Dachgeschoss geringer, als für ein Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss.

Wenn die lichte Höhe im nicht ausgebauten Dachgeschoss über 1,25 m liegt, wird die komplette Bruttogrundfläche vom nicht ausgebauten Dachgeschoss in den Herstellungskosten vom Gebäude berücksichtigt.

Wenn der Bereich vom Dachgeschoss nicht ausbaufähig ist, oder nur eingeschränkt nutzbar, erfolgt ein Abschlag zwischen 4% und 18 %. Dieser Abschlag ist abhängig von der Nutzbarkeit, sowie der Dachneigung und wird vom Sachverständigen je Bewertungsobjekt individuell beurteilt.

Zudem wird ein vorhandener Drempel im nicht ausgebauten Dachgeschoss mit einem prozentualen Zuschlag berücksichtigt, welcher sich an der Gebäudeart, der Trauflänge und der Standardstufe in Bezug auf die Ausstattung des Gebäudes bemisst.

Auto : Karsten Falkenhayn – falkenhayn@falkenhayn-isk.de

Bildnachweis : „JacobLund/Shutterstock.com“ – Stock-Foto ID: 755621713

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