Einbruchdiebstahl – Was Versicherungsnehmer wissen müssen


Veröffentlicht am: 19. Juli 2024 | Verfasser: Karsten Falkenhayn

Ein Einbruchdiebstahl ist für jeden Betroffenen eine belastende Erfahrung. Neben dem emotionalen Stress und den materiellen Verlusten gibt es auch wichtige Schritte, die Versicherungsnehmer beachten müssen, um eine reibungslose Schadensregulierung zu gewährleisten. Nachfolgend möchte ich Ihnen erläutern, welche Obliegenheitspflichten Sie gegenüber Ihrer Versicherung haben und welche Maßnahmen Sie unmittelbar nach einem Einbruchdiebstahl ergreifen sollten.

1. Sofortmaßnahmen nach einem Einbruchdiebstahl

a) Polizei informieren
  • Anzeige erstatten: Der erste Schritt nach einem Einbruchdiebstahl sollte immer die Benachrichtigung der Polizei sein. Erstatten Sie unverzüglich Anzeige und lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiberichts aushändigen.
  • Tatort sichern: Vermeiden Sie es, den Tatort zu verändern oder aufzuräumen, bevor die Polizei eintrifft. Dies erleichtert die Spurensicherung und Beweissicherung.
  • Stehlgutliste: Händigen Sie umgehend der Polizei gegenüber eine Stehlgutliste aus in dieser Sie die gestohlenen Gegenstände genau bezeichnen und wenn möglich Seriennummern angeben
b) Versicherung benachrichtigen
  • Schadenmeldung: Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Einbruchdiebstahl. Viele Versicherungen bieten hierfür spezielle Hotlines oder Online-Formulare an.
  • Fristen beachten: Achten Sie darauf, dass die Schadenmeldung innerhalb der in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Fristen erfolgt.

2. Obliegenheitspflichten gegenüber der Versicherung

Um eine Ersatzleistung von Ihrer Versicherung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Obliegenheitspflichten erfüllen:

a) Mitwirkungspflicht
  • Vollständige Angaben: Geben Sie der Versicherung alle relevanten Informationen zum Einbruchdiebstahl. Dazu gehören Details zum Tathergang, zur entwendeten Ware und zu den entstandenen Schäden.
  • Beweismittel bereitstellen: Stellen Sie der Versicherung alle erforderlichen Beweismittel zur Verfügung, wie z.B. Fotos vom Tatort, Kaufbelege der gestohlenen Gegenstände und den Polizeibericht.
b) Schadenminderungspflicht
  • Weitere Schäden verhindern: Ergreifen Sie Maßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern. Dazu gehört beispielsweise das provisorische Verschließen von aufgebrochenen Türen oder Fenstern.
  • Reparaturen dokumentieren: Dokumentieren Sie alle Sofortmaßnahmen und Reparaturen mit Fotos und Rechnungen.
c) Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit
  • Fragen beantworten: Beantworten Sie alle Fragen der Versicherung wahrheitsgemäß und vollständig.
  • Zusätzliche Informationen liefern: Wenn die Versicherung zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordert, stellen Sie diese zeitnah zur Verfügung.

3. Dokumentation des Schadens

Eine sorgfältige Dokumentation des Schadens ist entscheidend für die Schadensregulierung:

a) Inventarliste erstellen
  • Gestohlene Gegenstände auflisten: Erstellen Sie eine detaillierte Liste aller gestohlenen Gegenstände inklusive deren Wert und Kaufdatum.
  • Belege sammeln: Sammeln Sie Kaufbelege, Garantiescheine oder andere Nachweise für die entwendeten Gegenstände.
b) Fotos machen
  • Tatort fotografieren: Machen Sie Fotos vom Tatort sowie von allen beschädigten Bereichen (z.B. aufgebrochene Türen oder Fenster).
  • Einzelne Gegenstände dokumentieren: Fotografieren Sie auch einzelne gestohlene oder beschädigte Gegenstände, sofern dies möglich ist.

4. Zusammenarbeit mit der Versicherung

Eine gute Zusammenarbeit mit Ihrer Versicherung kann den Prozess der Schadensregulierung erheblich erleichtern:

a) Ansprechpartner kontaktieren
  • Direkter Kontakt: Halten Sie regelmäßigen Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner bei der Versicherung und informieren Sie ihn über den aktuellen Stand.
  • Rückfragen klären: Klären Sie eventuelle Rückfragen schnellstmöglich, um Verzögerungen zu vermeiden.
b) Gutachtertermin vereinbaren
  • Besichtigungstermin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin für die Besichtigung des Schadens durch einen Gutachter der Versicherung.
  • Vorbereitung auf den Termin: Bereiten Sie alle relevanten Unterlagen und Beweismittel für den Gutachtertermin vor.

Fazit

Ein Einbruchdiebstahl ist eine belastende Erfahrung, aber durch schnelles Handeln und die Erfüllung Ihrer Obliegenheitspflichten können Sie sicherstellen, dass Ihre Ersatzansprüche gegenüber der Versicherung reibungslos abgewickelt werden. Informieren Sie sofort die Polizei und Ihre Versicherung, dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig und kooperieren Sie eng mit Ihrem Versicherer.

Autor : Karsten Falkenhayn – falkenhayn@falkenhayn-isk.de

Bildnachweis : „Karsten Falkenhayn“

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